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Erbrecht

Den letzten Willen umsetzen

Wir helfen Ihnen in Fragen des Erbrechts und Schenkungsrechts. Von der Errichtung eines Testaments über die Begleitung in Nachlassfällen bis zu Erbauseinandersetzungen und Pflichtteilsansprüchen.

Nachlassplanung

Die rechtzeitige Planung der Nachfolge durch letzwillige Verfügungen, also Testament oder Erbvertrag bietet Schutz für Ihr Vermögen. Wir beraten Sie zu allen Möglichkeiten, die Ihre individuellen Interessen berücksichtigen. Gestalten Sie mit uns Ihre Vermögensnachfolge mit Testamenten, Erbverträgen, Übertragungsverträgen, Eheverträgen und Gesellschaftsverträgen.

Erbfall / Erbstreit

Wenn der Erbfall eintritt brauchen Sie einen unabhängigen Berater an Ihrer Seite. Die richtige Strategie in Ihrem Fall – von gerichtlicher Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche bis zur einvernehmlichen Lösung in der Familie – bestimmen wir mit Ihnen nach eingehender Beratung.

Vorsorgeverfügungen

Mit rechtzeitigen Verfügungen kann Vorsorge getroffen werden: Wir bereiten Ihre Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht vor, damit Sie im Fall der Fälle nach Ihren Wünschen selbstbestimmt bleiben.

Testamentsvollstreckung

Viele unserer Mandanten möchten Erbstreitigkeiten vermeiden. Durch eine Testamentsvollstreckung bestimmen Sie als Erblasser über die Verwaltung Ihres ganzen oder Teile Ihres Vermögens. Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf und setzen Ihren letzten Willen um.

Hier sind Sie besser mit Anwalt aufgehoben

Zu folgenden Problemkreisen empfehlen wir unsere beratende Mitwirkung:

  • Eintritt des Erbfalls
  • Gesetzliche Erbfolge
  • Testament
  • Annahme der Erbschaft
  • Ausschlagung der Erbschaft
  • Haftung der Erben
  • Geltendmachung Pflichtteilsanspruch
  • Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen
  • Vermächtnis
  • Testamentsvollstreckung
  • Schenkung als Alternative
  • Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer