Hier finden Sie Hinweise zu Themen, die unseren Mandanten wichtig sind. Vielleicht dürfen wir Sie auch zu diesen oder anderen Aspekten beraten?
LG Bochum Urteil vom 16.3.2016, I-2 O 425/15
Der Käufer eines VW, der mit einer sogenannten "Schummelsoftware" ausgestattet ist, hat keinen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag. Ein Mangel berechtigt nicht zum Rücktritt, wenn er unterhalb der Bagatellgrenze liegt (hier: 1% des Kaufpreises).
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bochum/lg_bochum/j2016/I_2_O_425_15_Urteil_20160316.html
OLG Hamm Urteil vom 23.2.2016, 9 U 43/15
Das Oberlandesgericht Hamm hat sich ausführlich mit Verschuldens- und Verursachensanteilen auseinander gesetzt: Es ist sorgfältig abzuwiegen, jedoch muss auch eine Vorfahrtverletzung nicht bedeuten, dass ein Verkehrsteilnehmer alleine haftet. Umgekehrt kann von dem Vorfahrtpflichtigen verlangt werden, dass er sorgfältig nachsieht und auch ein mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit nahendes Fahrzeug berücksichtigt. Im konkreten Fall waren ein Motorrad (deutlich zu schnell mit 121 km/h unterwegs wo 50 km/h erlaubt war) und ein abbiegender PKW (zur Vorfahrtachtung verpflichtet) zusammengestoßen. Das OLG Hamm wollte hier (anders als die Vorinstanz) keine Alleinhaftung des schnellen Motorrads annehmen und begründet sehr ausführlich eine Haftungsquote von 30% zu 70% zu Lasten des Motorradfahrers.
Fazit: Es lohnt sich, ein Unfallgeschehen genau zu prüfen und nicht von vornherein eine Alleinhaftung anzunehmen.
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2016/9_U_43_15_Urteil_20160223.html