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Strafrecht

Wir stehen Ihnen bei

Im Strafverfahren benötigen Sie einen erfahrenen Verteidiger. Am besten so früh wie möglich schalten wir uns für Sie ein. Wir sorgen dafür, dass Sie in Ihren Rechten geschützt werden. Eine zu Unrecht entnommene Blutprobe darf unter bestimmten Umständen nicht gegen Sie verwertet werden.

Frühe Kontaktaufnahme mit der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht kann ein Ermittlungsverfahren maßgeblich zu Ihren Gunsten beeinflussen. Auseinandersetzung in der Sache, wo es erforderlich ist. Aber Kooperation, wo eine vernünftiger Weg für Sie gefunden werden muss: Für einen einsichtigen Beschuldigten lässt sich vielfach eine Einstellung des Strafverfahrens erreichen.

Damit Sie richtig vorbereitet sind, nehmen wir für Sie Akteneinsicht und beraten mit Ihnen umfassend das weitere Vorgehen.

Verteidigungsstrategie kann z. B. sein:

  • Einholung von Zeugenaussagen, evtl. auch vorherige Vernehmung durch uns
  • Einholung von eigenen Gutachten
  • Anregungen an die Ermittlungsbehörden zur weiteren Beweiserhebung
  • Ortstermine, Fotodokumentation zur Veranschaulichung der Tatumstände
  • Schadenswiedergutmachung
  • Kontaktaufnahme mit einem Geschädigten durch uns
  • charakterliche Besserung zur Verringerung des Strafmaßes (z.B. Verkehrstherapie)
  • Schweigen und Beratung zum Aussageverhalten

Probleme mit dem Finanzamt?

Haben Sie Probleme mit dem Finanzamt? Wir unterstützen Sie in jeglicher Art, sei es bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung oder Überprüfung Ihres Steuerbescheides.

Falls ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde, verteidigen wir Sie gerne.
Erforderlichenfalls helfen wir Ihnen schon vorher zur strafbefreienden Selbstanzeige.

Aus falschen Angaben entstehen zahlreiche Konsequenzen, z.B. der Entzug der Gewerbeerlaubnis oder disziplinarrechtliche Folgen.