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Verkehrsrecht

Unsere Expertise für Verkehrsteilnehmer

Verkehrsunfälle

Verkehrsteilnehmer ist fast jeder. Wenn es aber kracht, können wir Ihre Ansprüche schnell und umfänglich durchsetzen. Ob die Schadensabwicklung (Sachschaden und Personenschaden, wenn Sie verletzt wurden) nach einem Verkehrsunfall einfach ist, kann man erst am Ende der Regulierung beurteilen. Mit anwaltlicher Hilfe können Sie viele Fallen vermeiden und bekommen Ihren Schaden auch wirklich ersetzt. Die Kosten des Rechtsanwalts trägt übrigens der Unfallgegner, wenn die Schadensersatzforderung sich als berechtigt herausstellt. Denn die Beauftragung eines Anwalts zur Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs ist als adäquate Schadensfolge anzuerkennen. Die vielfältigen Versuche vieler Versicherer, Schadenspositionen zu kürzen, belegen: Ohne Anwalt sollte niemand einen Unfallschaden ersetzt verlangen. Auf Seiten der Versicherer haben Sie es mit geschulten Experten zu tun, da ist es aus Gründen der Waffengleichheit erforderlich, einen Verkehrsrechts-Anwalt zu haben.

Ordnungswidrigkeiten / Verkehrsstraftaten

Wird einen eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat vorgeworfen? Wir überprüfen den Vorwurf mit Ihnen und finden die richtige Strategie. Es gibt fast keine aussichtslose Verteidigung – welches Ziel wir mit Ihnen verfolgen, stimmen wir in jeder Lage des Verfahrens ab. In der richtigen Situation zu schweigen und wenn dies für Sie besser ist, aktiv auf Umstände hinzuweisen, dazu benötigen Sie einen erfahrenen Verteidiger. Manchmal kann eine Schadenswiedergutmachung helfen, manchmal ein offenes Wort mit dem Staatsanwalt. So können wir existenzgefährdende Fahrverbote vermeiden oder Strafen reduzieren. Und besonders wichtig: Wir entkräften falsche Vorwürfe, z.B. sind technische Messungen oft unrichtig und können widerlegt werden.

Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung

Die Konsequenzen aus Verkehrsdelikten sind häufig gravierend: Bereits nach wenigen Eintragungen im Fahrerlaubnisregister kann Ihnen die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung versagt werden.

Fahrverbot

Bei einer zweiten Geschwindigkeitsübertretung von „nur“ 26 km/h kann Ihnen beharrliche Pflichtverletzung vorgeworfen werden, was in der Regel zu einem Fahrverbot führt.

Autokaufrecht

Wir sind genauso tätig im Bereich des Autokaufrechts. Ihre Gewährleistungsansprüche (Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag, Minderung oder Schadensersatz) sind unsere Herausforderung.

Verkehrs-Verwaltungsrecht

Im Bereich des Verkehrs-Verwaltungsrechts beraten und vertreten wir Sie zu allen Fragen der Fahreignung, z.B. bei Punkte-Eintragungen im Fahrerlaubnisregister (FAER) oder bei Verkehrsverstößen im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen.

ACE-Mitglieder

Mitglieder des Auto Club Europa -ACE- haben bei Rechtsanwalt Carl Hagemann als für den Club tätigen Vertrauensanwalt grundsätzlich Anspruch auf eine kostenlose Erstberatung in allen Fragen des Verkehrsrechts.

Ob telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung in unseren Kanzleiräumen, gerne beratn wir Sie bei allen rechtlichen Fragen zu Auto und Straßenverkehr.

Legen Sie einfach Ihre ACE-Mitgliedskarte vor. Den Rest machen wir!

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