Wir sind für Sie in vielen Rechtsgebieten erfolgreich tätig. Immer haben wir im Blick, wie Ihre Interessen am besten vertreten werden können. Wenn erforderlich ziehen wir Spezialisten hinzu. Alle Termine vereinbaren wir mit Ihnen selbst und klären dabei, ob ein sofortiges Eingreifen nötig ist. Z.B. nach einem Verkehrsunfall stehen wir Ihnen meistens schon am selben Tag zur Verfügung, damit Sie schnell wieder mobil sind.
Verkehrsteilnehmer ist fast jeder. Wenn es aber kracht, können wir Ihre Ansprüche schnell und umfänglich durchsetzen. Ob die Schadensabwicklung (Sachschaden und Personenschaden, wenn Sie verletzt wurden) nach einem Verkehrsunfall einfach ist.
Wenn Sie uns als Vermieter oder Mieter frühzeitig beauftragen, kann oft ein Rechtsstreit vermieden werden. Das spart Ihnen Ärger und Kosten, daher besser früher als später einen Rechtsanwalt beauftragen.
Im Strafverfahren benötigen Sie einen erfahrenen Verteidiger. Am besten so früh wie möglich schalten wir uns für Sie ein. Wir sorgen dafür, dass Sie in Ihren Rechten geschützt werden. Eine zu Unrecht entnommene Blutprobe darf unter bestimmten Umständen nicht gegen Sie verwertet werden.
Seit zwei Generationen beraten wir Sie steuerlich. Wir erstellen Ihre Buchhaltung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Auch die Lohnbuchhaltung mit Lohnabrechnungen für Ihre Mitarbeiter erstellen wir unter Berücksichtigung aller sich ständig ergebenden Änderungen.
Wurde Ihnen gekündigt? Haben Sie Probleme mit Ihrem Chef? Oder als Arbeitgeber mit Ihrem Mitarbeiter? Wir beraten und vertreten Sie sofort und sinnvoll außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten.
Wir helfen Ihnen in Fragen des Erbrechts und Schenkungsrechts. Von der Errichtung eines Testaments über die Begleitung in Nachlassfällen bis zu Erbauseinandersetzungen und Pflichtteilsansprüchen.
Wir betreuen Sie im Gesellschaftsrecht umfassend bei der Gründung einer Gesellschaft, bei Umwandlungen, Unternehmenskäufen und –verkäufen, sowie bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern.
Wir beraten sie umfassend im Zivilrecht. Hierzu gehören insbesondere das Kauf- und Werkvertragsrecht.