Vergütung
Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen
Das Honorar des Rechtsanwalts richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren für Hilfen in Steuersachen werden danach entsprechend der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) berechnet. Wir können mit Ihnen unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten vereinbaren:
- nach Gegenstandswert und den Gebühren des RVG
- individuell verhandeltes Zeithonorar
- Pauschalhonorar
Sofern das RVG dies nicht anders bestimmt, ist die Höhe der Vergütung des Rechtsanwalts abhängig vom Gegenstandswert. Dieser bestimmt sich nach dem in einem bestimmten Geldbetrag ausgedrückten Wert des rechtlichen Interesses des Mandanten.
In Ordnungswidrigkeits- und Strafsachen gibt es keinen bezifferbaren Wert, dort sieht das RVG einen Gebührenrahmen vor, den wir Ihnen gerne erläutern.
Im Falle einer Zeitvergütung, die wir gerne auch nach kurzen Zeiteinheiten bemessen, wird nur der tatsächliche zeitliche Aufwand des Rechtsanwalts abgerechnet, ohne dass es auf den Wert der Angelegenheit ankommt.
Fällig wird die Rechtsanwaltsvergütung bei Erledigung des Auftrags, jedoch können wir nach den gesetzlichen Vorschriften angemessenen Vorschuss in Höhe des zu erwartenden Honorars fordern.
Im Falle einer bestehenden Rechtsschutzversicherung übernehmen wir für Mandanten die Korrespondenz und beantragen für sie Kostendeckung, so dass dann keine Kosten anfallen mit Ausnahme einer eventuell mit der Versicherung vereinbarten Selbstbeteiligung oder vom Rechtsschutz nicht umfasster Kosten.